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Für die Veräußerung einer Immobilie werden neben Unterlagen wie der Baupläne, dem Lageplan, einer Wohn- und Nutzflächenberechnung, einem aktuellen Grundbuchauszug, ein Energieausweis auch ein Grundriss gefordert. Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften werden zusätzlich eine Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung und der Hausgeldabrechnungen, beides für die letzten drei Jahre, ein aktueller Wirtschaftsplan und der Nachweis einer Gebäudesach- und Feuerversicherung benötigt.
Zu den geforderten Bauplänen wird eine sogenannte Schnittzeichnung, auch Risszeichnung genannt, sowie eine Ansichtszeichnung gezählt. Vergleichbar sind diese Schnitt- und Ansichtszeichnungen mit dem Anschnitt einer Torte; das Innere wird beim Anschnitt sichtbar; die Auβenseite, wenn das Äußere Relevanz haben soll, bei der Ansichtszeichnung. Beide Zeichnungstypen bieten wir in unserem umfassenden Angebot an, um Ihnen den Verkauf Ihrer Immobilie denkbar mühelos zu gestalten oder einfach nur die Vervollständigung Ihrer Unterlagen zu ermöglichen.
Bei einer Schnittzeichnung handelt es sich um eine Zeichnung, die den jeweiligen Aufbau der Immobilie darstellt; sie dient im Gegensatz zum klassischen Grundriss dazu, das gesamte Objekt zu erschließen. Es werden verdeckte Strukturen, aber auch Materialien im Inneren oder unterhalb des Gebäudes gezeigt. Schnittzeichnungen gibt es in zwei Varianten, unterschieden werden Längs- und Querschnitte. Welche Variante zielführend ist, hängt immer davon ob, welche Bauelemente dadurch sichtbar werden sollen.
Eine Schnittzeichnung gibt Aufschluss über die räumlichen Gegebenheiten und Etagen, dargestellt wird zum Beispiel die Geschosshöhe, der Deckenaufbau sowie dessen Stärke. Sie gibt Auskunft über den Aufbau und die Bauweise des Daches sowie des Fundaments und eignet sich sehr gut, um Innenausbauten, wie die Lage des Treppenhauses und dem Vorhandensein eines Kamins, aufzuzeigen. Somit sollte stets in der Legende der Zeichnung nachgesehen werden, welche Perspektive und welcher Maßstab für die Darstellung des Schnittes gewählt wurde. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der aus der Schnittzeichnung hervorgeht, ist der Standort der Immobilie im Gelände, also ob sie auf ebener Fläche oder am Hang gebaut wurde. Dies ist von großer Bedeutung, da die Neigung nicht nur für die Planung, sondern auch für die generellen Bauarbeiten relevant ist. Um den Baugrund adäquat zu bedienen und unterschiedlichen Gefällen gerecht zu werden, ist unter Umständen der Einsatz spezifischer Maschinen erforderlich. Ohne derartige Schnittzeichnungen ist es mitunter sehr schwer, vorhandene Strukturen nachzuvollziehen. Sie geben einem künftigen Käufer Aufschluss darüber, inwieweit eventuell geplante Baumaβnahmen, wie eine Renovierung, Teilsanierung oder sogar eine Komplettsanierung realisierbar sind. Bei jeder Umbaumaßnahme, die vom Bauamt genehmigt werden muss, wird die Vorlage einer solchen Schnittzeichnung gefordert.
Vervollständigt werden Baupläne durch das Vorhandensein einer sogenannten Ansichtszeichnung. Als Ansichtszeichnung wird die zweidimensionale Darstellung eines dreidimensionalen Körpers, wie zum Beispiel einem Bauwerk bezeichnet. Dies sind im Fall von Zeichnungen in Architektur oder Bauwesen, unter anderem Zeichnungen von der Fassade der Immobilie, auch Zeichnungen aus verschiedenen Blickwinkeln. Für die Veräußerung der Immobilie wird eine Frontalansicht gefordert. Im Idealfall stimmen Ansichtszeichnung und Realität überein. Eine zweidimensionale Ansichtszeichnung stellt jeweils eine Seite der Immobilie dar, somit sind also vier Ansichtsseiten erforderlich, um eine adäquate Darstellung zu gewährleisten.
Selbstverständlich sind alle unsere Zeichnungen maβstabsgetreu; ein Interessent an Ihrer Immobilie, kann sich somit anhand dieser Zeichnungen ein genaues Bild der Gegebenheiten machen und ein Gespür für die Immobilie entwickeln, was für einen erfolgreichen Geschäftsabschlussförderlich ist.