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Ein Energieausweis beinhaltet Informationen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes unter Einbeziehung verschiedener Kennwerte bewertet und offiziell dokumentiert. Dabei findet eine Unterscheidung zwischen sogenannten Bedarfsausweisen sowie Verbrauchsausweisen statt. Die Unterscheidung resultiert aus dem Umstand, dass unterschiedliche Berechnungsverfahren und Daten für die jeweiligen Dokumente herangezogen werden.
Im Grunde genommen handelt es sich bei einem Energieausweis um eine Art Steckbrief für ein Wohngebäude. Anhand verschiedener Angaben lässt sich ein Bild zur Energieeffizienz des jeweiligen Objekts erstellen. Das Dokument kann zudem etwaige Empfehlungen für eine kostengünstige Modernisierung beinhalten.
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Für die Bewertung des energetischen Zustandes von Gebäuden schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass ein Energieausweis vorliegen muss. Er beinhaltet unter anderem allgemeine Angaben zum Gebäude selbst, die verwendete Heizstoffart sowie zusätzliche wichtige Energiekennwerte. Ausweise der neueren Generation beinhalten eine Grafik, welche die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) bildlich darstellt.
Sofern es sich ausschließlich um ein Gebäude zur Bewohnung handelt, wird der Energieausweis für das gesamte Objekt und nicht für einzelnen Wohnbereiche bzw. Wohnungen ausgestellt. In sogenannten Mischimmobilien beziehen sich die Informationen im Energieausweis ausschließlich auf den bewohnten Bereich. Aufbau und Informationsgehalt des Ausweises müssen den geltenden Richtlinien des GEG entsprechen.
Darüber hinaus muss jene Person, welche den Ausweis ausgestellt hat, die Berufsbezeichnung, die persönliche Anschrift sowie das Datum der Ausstellung auf dem Energieausweis eintragen. Eine eigenhändige Unterschrift oder eine digitale Signatur muss ebenfalls auf dem Dokument vorhanden sein.
Auf der ersten Seite sind im Energieausweis allgemeine Angaben zum jeweiligen Gebäude eingetragen. Neben der Adresse können Interessierte hier die Anlagentechnik, die Anzahl vorhandener Wohnung oder das Baujahr des Objekts nachlesen. Weitere wichtige Informationen in Bezug zum Einsatz von Technologien für erneuerbare Energien oder zu einer eventuell notwendigen Inspektionspflicht von Klimaanlagen sind ebenfalls auf Seite 1 des Dokuments hinterlegt. Ob sich die Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes an den Vorgaben des verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweises orientiert, lässt sich ebenfalls auf dieser Seite nachlesen.
Wird beispielsweise der Energiebedarf berechnet, handelt es sich um einen Bedarfsausweis. Dessen Kennwerte können Mieter/Käufer auf der zweiten Seite des Dokuments einsehen. Enthält der Energieausweis Angaben zum tatsächlich gemessenen Energieverbrauch, handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, dessen Kennwerte auf der dritten Seite des Dokuments dokumentiert sind.
Unabhängig von der Art des erstellten Ausweises beziehen sich die Kennwerte auf den Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro genutztem Quadratmeter. Umso höher diese Werte ausfallen, desto schlechter steht es um den energetischen Zustand eines Gebäudes. Die bereits erwähnte Grafik zur bildlichen Darstellung veranschaulicht auf dem Energieausweis die aktuelle Situation und bietet eine außerordentlich gute Ausgangslage für Käufer/Mieter.
Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass sich die Werte nie auf die Wohnfläche, sondern auf die Nutzfläche eines Objekts beziehen.
Durch die im GEG festgelegten Richtlinien erhält der Energieausweis einen hohen Stellenwert als aussagekräftige Informationsquelle bei der Suche nach einer (passenden) Immobilie. Sowohl Kauf- als auch Mietinteressenten erhalten durch dieses Dokument erste wichtige Auskünfte zum energetischen Zustand eines Hauses und somit eine wesentlich bessere Entscheidungsgrundlage für bzw. gegen das jeweilige Objekt.
Insbesondere der Energiebedarf sowie der Energieträger für die Heizung spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig erhalten Interessenten Informationen zum Baujahr des Gebäudes und können etwaige Investitionen in der Zukunft abschätzen und ggf. und finanziellen Aspekten prognostizieren.
Wurde nach dem 1. Mai 2014 ein Energieausweis für ein Wohngebäude mit der Nennung einer bestimmten Energieklasse ausgestellt, muss ein solcher vom bisherigen Eigentümer ebenfalls vorgelegt werden können. Dokumente, welche vor diesem Stichtag ausgestellt wurden und keine Informationen über die Effizienzklasse eines Gebäudes besitzen, behalten hingegen ihre Gültigkeit in vollem Umfang.
Die eingetragenen Kennwerte auf diesem "alten" Energieausweis lassen sich lediglich umrechnen und im Nachgang einer Effizienzklasse zuordnen. Allerdings lassen sich die Werte oftmals nur schwer ermitteln bzw. aus den vorliegenden Dokumenten herauslesen, wodurch eine exakte Einwertung nur unter großem Zeitaufwand zum Erfolg führt. Aus diesem Grund wurde von staatlicher Seite eine Arbeitshilfe im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Benötigen Sie für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie ebenfalls einen Energieausweis? Dann erstellen Sie gemeinsam mit unserem Partner für Energieausweise schnell und unkompliziert diesen direkt online.
(Alle Angaben wurden nach bestem Gewissen zusammengestellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit)