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Diese werden prozentual aus dem Kaufpreis ermittelt werden.
Die Nebenkosten beim Immobilienerwerb liegen zwischen 5,5 % und 12,25 % des Kaufpreises. Die genauen Kosten sind zum einen vom Bundesland, in der die Immobilie liegt, und zum anderen von der Beauftragung eines Immobilienmaklers abhängig. Ist letzteres dieser mit einer Vermarktung beauftragt worden, erhält er ebenso eine Vermittlungsprovision vom Käufer.
Grundsätzlich sind alle Nebenkosten beim Immobilienerwerb prozentual vom Kaufpreis der Immobilie abhängig. Der Kaufpreis bildet die Grundlage, um anhand des entsprechenden Prozentsatzes die Nebenkosten zu ermitteln.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern wird auf Bundesländerebene festgesetzt. Der festgesetzte Prozentsatz des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt, ist zur Berechnung der Nebenkosten gültig. Während man in Bayern lediglich 3,5 % des Kaufpreises an das Finanzamt überweist, ist dieser Betrag in Thüringen fast doppelt so hoch: aktuell 6,5 %.
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 5,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 5,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 5,0 % |
Stand: August 2021
Alle Kaufverträge einer Immobilie oder eines Grundstückes müssen in Deutschland über einen Notar abgewickelt werden. Da es sich bei diesen Transaktionen um sehr hohe Beträge mit teilweise hohen Schadensersatzforderungen handelt, hat der Gesetzgeber eingegriffen. Im Gegensatz zu anderen Kaufverträgen müssen Kaufverträge einer Immobilie immer zwingend über einen unparteiischen Notar abgewickelt werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag nach den Vorgaben beider Parteien, Käufer und Verkäufer, und agiert als Mittelsmann - im besten Sinne des Wortes. Für seine Leistungen erhebt der Notar eine Gebühr von ca. 1,5 % des Kaufpreises. Diese Nebenkosten beim Immobilienerwerb sind eine der geringsten, können aber je nach Höhe des Kaufpreises trotzdem einige Tausend Euro ausmachen.
Das Grundbuchamt berechnet für die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse, Eintragung von eventuellen Grundschulden und Neuanfertigung des Grundbuches ca. 0,5% des Kaufpreises. Dieser kleinste Teil der Nebenkosten beim Immobilienerwerb wird den Käufern nach Abschluss des Kaufprozesses automatisch vom zuständigen Finanzamt zugestellt und ist binnen einer Frist zu begleichen.
Seit Ende 2020 gibt es die sogenannte Courtagesplittung bei dem Verkauf bzw. Kauf von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäuser, Wohnungen und Einliegerwohnungen.
Für die Marketingleistungen, die Besichtigungen, die Überprüfung von Kaufinteressenten, das Einholen der Dokumente, die Erstellung von Foto- und Drohnenaufnahmen sowie die Ausfertigung eines Exposés erheben Immobilienmakler meistens eine erfolgsabhängige Gebühr. Diese Vermittlungsgebühr ist je nach Bundesland entweder vom Verkäufer oder vom Käufer und Verkäufer in zwei gleichen Teilen zu zahlen.
Die Höhe der Courtage oder auch Vermittlungsprovision ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Diese kann also theoretisch frei verhandelt werden. Vor der Gesetzesänderung Ende 2020 lag die allgemein übliche Vermittlungsprovision für den Käufer zwischen 0 % und ca. 7,14 % des Kaufpreises. Diese Nebenkosten beim Immobilienerwerb haben sich durch diese Gesetzesänderung im Jahr 2021 merklich reduziert, da nun lediglich noch 50 % des Gesamtbetrags vom Verkäufer zu zahlen ist.
Sollten Sie zur Immobilienfinanzierung ein Darlehen über eine Bank aufnehmen, haben Banken hierfür einmalig Gebühren verlangt. Dies gehört aktuell der Vergangenheit an, denn die Bank haben in den monatlichen oder jährlichen zu zahlenden Zinsraten eine laufende Gebühr einkalkuliert.
Sollten Sie eine Immobilie, bei der ebenfalls das Mobiliar verkauft wird, erwerben, sollte dies im Kaufvertrag mit aufgeführt werden. Dadurch wird die Grunderwerbsteuer gesenkt. Denn die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich nur auf Immobilien bzw. Grundstücke zu bezahlen. Wenn nun in der Immobilie eine Küche verbaut ist, ist diese kein fester Bestandteil und kann die Nebenkosten entsprechend reduzieren. Der Wert muss dabei aber realistisch bewertet und eingetragen werden. Holen Sie sich hierfür den Rat bei Ihrem Steuerberater ein.
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen für Sie zusammengestellt, übernehmen jedoch keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Sollten Sie weitere Fragen zu den Nebenkosten beim Immobilienerwerb haben, empfiehlt es sich mit einem Steuerberater den individuellen und konkreten Fall zu besprechen.