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In der Bauzeichnung sind Grundrisse, Maße, Schnitte und Ansichten enthalten. Die Bauzeichnung ist eine technische Zeichnung, die unter anderem räumlichen Ausmaße und die zu verwendeten Materialien aufzeigt. Die Bauzeichnung liefert die grundlegenden Informationen für die Unternehmen, die an dem Bauvorhaben beteiligt sind.
Die Gestaltung einer Bauzeichnung ist durch die Vorschriften im Bauwesen geregelt. Laut § 4 BauPrüfVO muss eine Bauzeichnung im Maßstab 1: 100 umfassende Angaben enthalten. Dazu gehören Schnitte, Grundrisse, Bemaßungen und Ansichten.
Die Bauzeichnung stellt also ein ausgesprochen wichtiges Dokument für das Bauprojekt dar. Der Bauzeichner, der diese Aufgabe übernimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Nicht nur Neubauten erfordern eine Bauzeichnung, auch bei Umbauten ist die Bauzeichnung nötig. In diesem Fall muss detailliert gekennzeichnet werden, welche der vorhandenen Bauteile verändert, entfernt oder neu gebaut werden.
Der Inhalt und die zeichnerische Darstellung der Bauzeichnung sind abhängig von den Planungsphasen des Projekts. Sie muss zwingend im Planungskopf wichtige Angaben enthalten. Die umfassen neben dem Namen des Bauvorhabens und dem Maßstab, in welchen die Bauzeichnung angefertigt wurde, auch noch die Zeichnungsnummer, Materialangaben sowie Erstellungs- und Prüfvermerke und andere projektrelevante Informationen.
Der Bauzeichner ist für die Vorbereitung und die darauffolgende Ausführung eines Bauprojekts von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Während sich früher seine Tätigkeit meist am Reißbrett abspielte, steht der Bauzeichner heute eher selten am Zeichenbrett. Bauzeichnungen werden im digitalen Zeitalter mithilfe moderner Technik angefertigt, der Arbeitsplatz des Bauzeichners ist der Computer. Es sind komplexe Systeme verfügbar, die mittels spezieller Software die Arbeit des Bauzeichners unterstützen.
Der zeitliche Ablauf einer Projektplanung beginnt mit der Vorentwurfsplanung, in dieser Phase werden erste Ideen festgehalten und ein Planungskonzept entwickelt.
Diese frühe Vorstufe der eigentlichen Bauzeichnung kann durchaus bereits für eine erste und noch grobe Kostenkalkulation herangezogen werden. Auch die Nutzung im Verlauf einer Bauvoranfrage wird häufig praktiziert. In der nächsten Phase wird auf der Grundlage der Vorentwurfszeichnung die Entwurfszeichnung erstellt. Die Entwurfszeichnung entwickelt weitergehende Angaben für den Gesamtentwurf. Sie enthält bereits konkrete Vorgaben und bezieht auch die baulichen Anforderungen aus dem Bebauungsplan der Stadt oder der Gemeinde mit ein.
Die Entwurfsbauzeichnung wird meist im Maßstab 1:100 oder bei größeren Objekten 1:200 angefertigt. Sie enthält neben dem Grundriss auch die Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück sowie dessen Bemaßung und Ausrichtung nach Norden. Enthalten sind weiterhin Maße der Bauteile sowie der Baukörper und Informationen bezüglich der Erschließung. Wichtige Fakten sind die Raummaße, die Quadratmeter des Rohbaus und der einzelnen Räume müssen angegeben werden.
In der Entwurfsbauzeichnung geht es teilweise um detaillierte Angaben zu Baustoffen, zur Farbgestaltung, zur Anordnung und Ausführung von Tür- und Fensteröffnungen. Zugänge, Treppen, Rampen bei Tiefgaragen oder ähnlichen Bauten, Kanalanschlüssen, Schornsteine bis hin zur geplanten Gestaltung von Freiflächen sind einzuzeichnen und anzugeben.
Zu der Entwurfsbauzeichnung gehören auch bereits Schnitte, die die Raumhöhe der Räume, der Geschoße und des gesamten Gebäudes angeben.
Der Dachaufbau ist hier ebenso festgehalten wie der Geländeschnitt. Außer den Schnitten sind die Ansichten wichtig, sie sollten schon in der Entwurfsbauzeichnung wesentliche Merkmale des Gebäudes aufzeigen, beispielsweise Dachüberstände oder die Fassadengliederung.
Die Entwurfsbauzeichnung ist unter anderem deshalb so ausführlich anzufertigen, weil sie bereits als Grundlage für eine Baugenehmigung dient. In diesem Fall wird eine Bauvorlagezeichnung angefertigt, deren Inhalt sich nach den Bauvorlageverordnungen der Länder richtet und nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
Tritt das Projekt in die Phase der Ausführungsplanung, werden die Bauzeichnungen überaus exakt. Es handelt sich dann um die Ausführungszeichnungen, die eine detaillierte Darstellung des Bauvorhabens enthalten. Hierbei sind alle Einzelangaben erfasst, die für die Bauausführung maßgeblich sind. Es handelt sich unter anderem um Detailzeichnungen und Werkzeichnungen, die der ausführenden Baufirma die nötigen Informationen und Vorgaben liefert.
Grundsätzlich ist es möglich, eine Bauzeichnung selbst anzufertigen. In der ersten Planungsphase, wo Ideen ständig eingebracht und wieder verworfen werden, sind grobe Entwürfe, die ausschließlich dem eigenen Gebrauch dienen, ausgesprochen sinnvoll.
Diese können auch dazu verwendet werden, eine formlose Bauvoranfrage zu stellen oder der Baufirma schon im Vorfeld die eigenen Wünsche und Vorstellungen näher zu bringen.
Das Erstellen einer Bauzeichnung oder der Entwurfsbauzeichnung geht aber in den meisten Fällen über die Fertigkeiten einer fachfremden Person hinaus. Zeichnerische Begabung und Begeisterung für das Projekt reichen nämlich dann in der Regel nicht mehr aus. Für die Anfertigung einer Bauzeichnung ist ein spezielles Bauzeichnungsprogramm erforderlich.
Am Anfang steht die Idee. Dann kommen erste Entscheidungen. Wie viel Wohnfläche ist geplant, wie sieht die Raumaufteilung aus, die Größe und Lage der Räume wird bestimmt. Das alles passt in die grobe Planung, die selbst erstellt werden kann. Für die weitergehende Bauzeichnung sollte man sich jedoch besser an den Experten wenden.